Vorschriften

  • Vorauszahlung

    Bei Vorauszahlung verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um eine Saison vom 01.05. bis 01.09. Miete/Mietanteile können bei einer Verkürzung des Aufenthaltes nicht zurückgefordert werden.

  • Autofahren

    Das Befahren des Campingplatzes ist zwischen 23.00 und 06.00 Uhr nicht gestattet. Der Ort muss im gleichen Zeitraum ruhig sein. Innerhalb des Platzes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

  • Verwendung von offenem Feuer

    Die Verwendung von offenem Feuer auf dem Gelände ist strengstens untersagt, Grills dürfen verwendet werden. Der Gast muss sich über Brandschutz-, Gas- und sonstige Sonderregelungen informieren. Die Feuerwehrschläuche rund um das Gelände dürfen nur im Brandfall verwendet werden.

  • Stromkabel

    Das Kabel muss die Länge vom Strommast bis zum Wohnwagen haben, Coils mit extra Stromkabel, die neben dem Wohnwagen liegen, sind leicht entzündlich. Alle Wagen müssen mindestens einen Rauchmelder und einen Feuerlöscher haben. Das Kabel für Ihren Wohnwagen muss von zugelassenem Typ und Querschnitt sein (HO7 und Querschnitt 3 x 2,5 mm2).

  • Elektroauto

    Elektroautos können nur an einer Ladestation geladen werden, das Laden am Cart ist nicht erlaubt.

  • Parken

    Jeder Campingeinheit ist nur ein Stellplatz zugeteilt, Besucher müssen auf dem Tagesparkplatz des Campingplatzes parken.

  • Fahrt mit dem Motorboot

    Das Fahren eines Motorboots im Badebereich ist strengstens verboten, und Boote sind am Strand nicht gestattet. Alle Boote müssen bei der Wache registriert werden und die Bojen müssen mit einer Liegeplatznummer registriert werden. Außerhalb der Saison können die kleinen Boote auf den Boden gestellt werden. Für Bootstrailer / Pkw-Trailer müssen Stellplätze angemietet und diese zusätzlich mit einer Stellplatznummer gekennzeichnet werden.

  • Vannpost

    Die Wasserhähne dienen nur zum Abfüllen von Trinkwasser. Autowäsche usw. muss an ausgewiesenen Stellen erfolgen.

  • Ballspiel

    Ballspiele dürfen nur auf dem Fußballplatz stattfinden.

  • Beschneiden & Beschneiden

    Zweige/Schnitt von Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet. Müllcontainer sind nur für Hausmüll.

  • Zäune und Partyzelte

    Holzzäune, Holzbuden und Partyzelte sind nicht erlaubt, nur normale Trensengitter sind erlaubt.

  • Bodenbelag und Pflaster

    Fußböden in Markisen und Außenpflaster dürfen insgesamt nicht größer als 45 m2 sein und müssen möglichst tief im Gelände liegen. Nur 2×4 auf einer hohen Seite, Wagen und Boden nicht anheben. Der Boden muss leicht entfernbar sein.

  • Verkauf von Waggons

    Beim Verkauf von Waggons ist der Platz nicht inbegriffen.

  • Winterausgabe

    Das Winterlager gilt vom 1. September bis 15. April, denn nur der Wagen und der Boden, alles andere muss entfernt werden. Der Boden darf nicht als Lagerfläche genutzt werden.

  • Verstoß gegen Regeln

    Bei Verstößen des Mieters oder der Gäste des Mieters gegen die Ordnung/Feuerpolizeiliche Ordnung oder allgemeine Campingregeln kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden.

  • Untermietvertrag

    Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Informationsdokument

Informationsdokument für unsere Gäste herunterladen. Das Dokument befasst sich mit der internen Kontrolle von elektrischen Anlagen und Geräten.

Isolierte Vorzelte / Ganzjahreszelte

Vertrag über die Aufstellung/Montage von isolierten Vorzelten/Ganzjahreszelten. Der Aufbau und die Größe dieses Markisentyps müssen vom Geschäftsführer genehmigt werden.

Checkliste für die interne Kontrolle

Dieses Formular ist Teil des internen Kontrollsystems und muss vor der Nutzung des Carts nach o.g. Punkten an der Rezeption abgegeben oder per Post versandt werden.